
Outsourcing ; wenn Auslagerung ins Ausland: Offshoring . Grunds, geregelt in 5 25 a Abs. 2 KWG. Die Bestimmung trägt nach der BaFin dem Anliegen der Kredit - und Finanzdienstleistungsinstitut e Rechnung, zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit Unternehmensfunktionen und -prozesse durch Beauftragung externer Dienstleister zu optimieren. Zugleic.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/auslagerung-von-bankgeschaeftsbere
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